Hochzeits-Hüpfburg weiß - Selbstaufbau und Abholung
inkl. Gebläse und Unterlegplane
Passend für bis zu 8 Kinder oder 3 Erwachsene
Der Auf- u. Abbau wird von einer versierten Fachperson unterstützt. Es muss jeweils für den Auf- u. Abbau 2 Erwachsene Personen unterstützen.
Auf Wunsch stellen wir das komplette Personal gegen Berechnung!.
Technische Daten:
Größe: L 5,10m x B 4,00m, Höhe 4,80m
Sprungbereich: L 3,50m x B 3,00m
Aufbauzeit: 20min
Strom/Leistung: 230V / 1350 Watt
Gewicht VPE: 116,80kg
Verpackungseinheit: 1 Set mit 10m Verlängerungskabel & Gebrauchsanweisung
(Dekoration oder Beleuchtung bitte extra bestellen)
Preis bei Verlust/Beschädigung: 2456,10 € (Netto)
Wichtige Hinweise:
Unser Wetterdeal: Die Hochzeits-Hüpfburg darf nicht im Regen benutzt werden, dafür könnt Ihr am Tag vor der Hochzeit kostenlos stornieren wenn nachweislich Regen angesagt ist.
Hinweise:
Bei Regen ist das Gebläse vom Strom zu trennen und die Hüpfburg sofort abzubauen und trocken zu lagern. Die Hüpfburg darf nicht nass zurückgebracht werden. Sollte Sie dennoch nass zurückgebracht werden müssen wir eine Pauschale von 150€/zzgl. MwSt. für die Trocknung in Rechnung stellen.
Strombedarf:
Das Gebläse der Hochzeits-Hüpfburg benötigt 1350W / 230V
Aufsichtsperson:
Hinweis: Bei Buchung des Gerätes ohne Personal von uns, sollten sie als Eigenschutz eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abschließen.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass eine Hüpfburg permanent durch mindestens eine volljährige, befähigte, nicht alkoholisierte oder unter Drogen/Medikamenteneinfluss stehenden Person beaufsichtigt werden muss. Kommt der Mieter diesem nicht nach, haftet der Mieter für eventuelle Personen-schäden. Sofern der Mieter keine Betreuung von uns gebucht hat, hat der Mieter für die gesamte Zeit in der die Hüpfburg betrieben wird für eine permanente Betreuung Sorge zu tragen.
Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Hüpfburg ordnungsgemäß im Boden verankert ist und nicht durch zu viele Kinder überlastet wird. Bei Regen oder aufkommendem Wind muss die Aktion vom Betreuungspersonal abgebrochen werden. Die Aufsichtsperson sollte möglichst früh eingreifen, wenn einzelne Kinder durch Ihr Verhalten andere Kinder insbesondere kleinere Kinder gefährden.
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