AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
des EventVerleih-MK - Inhaber Kay-Jörg Kawi

§ 1 Allgemeines
Allen unseren Geschäften liegen ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Sie gelten, soweit der Kunde, nachstehend Mieter genannt, und
wir, der EventVerleih-MK - Inh. Kay-Jörg Kawi, nachstehend auch Vermieter genannt, nicht besondere Vereinbarungen schriftlich Treffen. Bedingungen des
Kunden sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Mit seiner Bestellung erkennt der Mieter diese AGB und ferner an, daß wir
ihm die Möglichkeit verschafft haben, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen. Die komplette Ware, inkl. Verpackungsmaterial, ist Eigentum des. EventVerleih-MK und
wird dem Kunden nur mietweise überlassen.

§ 2 Auftrag und Rücktritt
Alle angebotenen Mietobjekte werden vom Vermieter nach Ausgang eines Angebotes an den Kunden unverbindlich vorgemerkt. Die Reservierung erfolgt ausschließlich
nur durch einen schriftlichen Reservierungsauftrag der vom Mieter mit Datum unterschrieben werden muss (Angebot des EventVerleih-MK). Durch die Übersendung des
Auftrages, an den EventVerleih-MK wird eine Reservierung des Auftrages rechtsverbindlich. Ein vorzeitiger Rücktritt ohne Berechnung von einer Reservierung ist nur 5
Wochen vor dem Tag des Beginns der Ausleihe (Auftragsdatum) möglich. In der 4 Woche vor Auftragsdatum werden 25%, in der 3 Woche vor Auftragsdatum sind
50% und in der 2 Woche vor Auftragsdatum werden 75% der Gesamtrechnungssumme berechnet. In der 1 Woche vor Auftragsdatum wird die Gesamtsumme zum
vollen Preis berechnet und dem Mieter voll zu Lasten gelegt, alle Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Übergabe der Mietobjekte erhält der Mieter oder der
Beauftragte des Mieters eine Rechnung/Lieferschein mit detaillierter Aufstellung der Kosten der Mietobjekte mit Angabe der Preise für Verlust oder Beschädigung der
Mietobjekte und Angabe der Zahlungsbedingung, sowie weitere Daten die für die Vermietung wichtig sind. Mit der Unterschrift des Mieters oder des Beauftragten des
Mieters auf der Rechnung/Lieferschein, bestätigt der Mieter oder der Beauftragte des Mieter den Erhalt, sowie die Vollständigkeit und den sauberen Zustand der über-
nommenen Mietgegenstände. Bei Rückgabe erfolgt die Abrechnung von eventuellen Beschädigungen und Verlusten per Rechnung unter Beilage eines Rücknahme-
protokolls mit Auflistung aller fehlenden oder defekten Mietobjekte, sowie Fremdgeschirr-/besteck.

§ 3 Widerruf des Mietvertrags und gewerbliche Nutzung
Der EventVerleih-MK behält sich den Widerruf einer erteilten Reservierung vor, wenn sich nachträglich Gründe ergeben, bei deren Kenntnis die Benutzung der Miet-
objekte des EventVerleih-MK aus Lüdenscheid nicht erteilt worden wäre. Es besteht seitens des Mieters durch einen Widerruf des EventVerleih-MK aus Lüdenscheid,
kein Anspruch auf Ersatz und sonstigen Leistungen. Die Vermietung aller Mietobjekte zu gewerblicher Nutzung ist grundsätzlich ohne vertragliche Vereinbarung ausge-
schlossen. Bei Bekannt werden der Vermietung zu gewerblicher Nutzung wird neben der gesamten Kaution (beim Geschirrmobil die Kosten für Miete, Fahrzeugüberg.-
und Endkontrolle, sowie Versicherung) einbehalten und die Mietkosten bei den anderen Mietobjekten einbehalten und alle Verleihgegenstände sofort wieder eingezogen.
Beauftragten des EventVerleih-MK ist der Zutritt zu seinen Verleihobjekten jederzeit zu gestatten.

§ 4 Preise, Angebote, Zahlungsbedingung und Rabattstaffelung
Alle Preise gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen, Zwischenverkauf und Irrtümer vorbehalten. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren
alle vorherigen Listen Ihre Gültigkeit. Alle Mietobjekte werden nach der z.Zt. gültigen Preisliste berechnet. Der Gesamtmietpreis beim Geschirrmobilverleih berechnet
sich aus den Faktoren Miete pro Tag, Fahrzeugübergabe und Fahrzeugendkontrolle (Einmaliger Betrag pro Mietvertrag) und einer Versicherung, sowie zusätzlich ge-
wünschte Leistungen durch den EventVerleih-MK oder unseren Subunternehmern. Der Gesamtmietpreis bei anderen Mietobjekten, soweit nicht anders ausgewiesen,
berechnet sich aus den Faktoren pro Mieteinheit (pro Mieteinheit = 5 Tage), sowie zusätzlich gewünschte Leistung durch den EventVerleih-MK oder unseren Subunter-
nehmern. Angebote werden schriftlich ausgegeben und sind 4 Wochen nach Erstellungsdatum gültig. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nichts anders ver-
einbart ist. Bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung gilt das Angebot des EventVerleih-MK als unverbindlich. Angaben unsererseits, die auf offenbarem oder nachweis-
lichem Irrtum beruhen, verpflichten uns nicht. Mündliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn diese schriftlich von uns bestätigt werden. Rabattsätze beziehen
sich nur auf das Leihgut. Sonderleistungen, wie Lieferungen oder Reinigung sind nicht rabattfähig. Alle offenen Entschädigungsbeträge bzw. Rechnungen für alle
Leistungen des EventVerleih-MK sind innerhalb 8 Tage ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung des angegebenen Zahlungszieles werden nach erfolgloser 1. Mahnung
€ 15,- Mahngebühr fällig und die Gesamtsumme aller fälligen Rechnungen sofort fällig. Rücklastschriften wegen mangelnder Deckung werden mit € 20,- € berechnet.
Ausschlaggebend ist grundsätzlich die Zahlungsbedingung, welche in dem Angebot, Auftragsbestätigung, Rechnung oder Mahnung für den Kunden angegeben ist.

§ 5 Kautionskosten
Als Sicherheit für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen behält sich der EventVerleih-MK eine Kautionseinhaltung vor. Je nach Anzahl und Wert der Mietartikel
beläuft sich diese zwischen € 50,- und € 500,-. Den genauen Kautionsbetrag entnehmen Sie bitte dem Angebot bzw. der Rechnung/Lieferschein..

§ 6 Transport
Die Lieferung erfolgt grundsätzlich in ebenerdige Räumlichkeiten bis zur ersten verschlossenen Tür zum vereinbarten Termin. Für das Tragen der Mietware in Gebäuden
über Treppen oder nicht befahrbaren Flächen usw. stellen wir je angefangene Stunde 18,95 € zzgl. MwSt. pro Transportkraft in Rechnung. Auf- und Abbau, sowie das
Verteilen und Einsammeln der Mietgegenstände sind im Mietpreis nicht enthalten, können aber gegen Berechnung vereinbart werden. Bei Anlieferung und Rückholung
trägt der Mieter dafür Sorge, dass er oder eine von ihm bevollmächtige Person anwesend ist. Bei Anlieferung muss der Empfang auf einem Lieferschein per Unterschrift
bestätigt werden. Die Preisgestaltung für den An- und Abtransport des Geschirrmobils bzw. Anderer Mietobjekte durch den EventVerleih-MK und/oder deren Vertreter,
wird nach Fahrtzonen mit unterschiedlichster Preisberechnung geregelt, die der aktuellsten Preisliste entnommen werden kann. Ein in der Fahrtzoneneinteilung z.Zt.
gültige Preisangabe gilt jeweils pro An- und Abtransport ab Sitz des EventVerleih-MK in Lüdenscheid. Der eigene Ab- und Rücktransport des Geschirrmobils u. andere
fahrenden Mietobjekte durch den Mieter, ist unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften vom Nutzer durchzuführen bzw. zu veranlassen.

§ 7 Versicherung Geschirrmobil
Für das Geschirrmobil besteht eine Kraftfahrt-Versicherung. Der Versicherungsumfang umfasst eine Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckungssumme, jedoch
nicht mehr als € 7,6 Mio. je geschädigte Person, eine Fahrzeugversicherung in Form einer Vollkaskoversicherung mit € 300,00 Selbstbeteiligung, die dem Mieter bei
einer Schadensmeldung zur Versicherung übertragen werden. Außerdem besteht eine Teilkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung. Die Kosten der Versicherung
werden auf die Tage der tatsächlichen Standzeit (je angefangener Tag – 24 h) beim Mieter ausgerechnet. Pro Tag werden € 18,00 zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
berechnet. Der Betrag wird bei Vertragsabschluß sofort fällig. Schäden die durch die Versicherung nicht gedeckt sind werden durch den Mieter voll getragen, hier sind
insbesondere alle nicht befestigten Teile zuberrücksichtigen, zum Beispiel Geschirr, Besteck, Gläser und/o. andere Mietobjekte. Verkehrsunfälle mit dem Geschirrmobil
sind sofort der Polizei anzuzeigen, ansonsten besteht kein Versicherungsschutz durch die Versicherung und der Mieter haftet im vollen Umfang. Störungen oder Be-
schädigungen an Ein- oder Aufbauten, sowie besonders am Geschirrmobil oder anderen fahrenden Mietobjekten sind bei Rückgabe unverzüglich zu melden.

§ 8 Beschädigungen und Verluste
Beschädigungen und Verluste an den Mietobjekten oder der Beladung und dem Zubehör des Geschirrmobils und/oder anderen Miet-
objekten werden nach der Preisangabe des jeweiligen Mietobjektes aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder der Rechnung entnommen, zzgl. der gesetzlichen
MwSt.. Nicht aufgeführte Beladung oder Anbauteile werden nach den marktüblichen Beschaffungspreisen bzw. den Herstellungskosten + 35% der Gesamtsumme als
Arbeitsaufwand berechnet. Für die Erstattung kann ein Teil, oder die gesamte Kaution einbehalten werden. Durch den Mieter verschuldete Beschädigungen und Verluste
von Mietobjekten und dadurch evtl. verursachten Ausfall der Vermietung der Objekte werden zu Lasten des Mieters vom EventVerleih-MK aus Lüdenscheid geltend
gemacht. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen das der EventVerleih-MK aus Lüdenscheid auf Sortenreinheit achtet. Es werden nur Mietartikel zurückgenommen die
in dem Angebot bzw. dem Lieferschein mit Art, Ausführung und Marke aufgeführt wurden. Ersatzweise zurückgegebenes Mietgut wird nicht akzeptiert und gilt als
Fehlbestand. Fremde Mietartikel werden nur 1 Woche aufbewahrt und können in dieser Zeit abgeholt werden. Anschließend besteht kein Anspruch auf Ersatz. Die
Teile werden Entsorgt. Auf ausdrücklichem Wunsch des Mieters, senden wir fremde Mietartikel unfrei per Post zu. Dabei entstehen Kosten die je nach Aufwand für
Verpackung berechnet werden und vor der Versendung angefragt werden können. Besteckteile werden erst im Lager des EventVerleih-MK aus Lüdenscheid gezählt und
sortiert. Fehlende Besteckteile werden nach berechnet, der Kunde erhält eine detaillierte Rechnung zugesandt, die innerhalb 8 Tage ohne Abzug fällig ist.

§ 9 Nutzung, Betrieb und Säuberung der Mietgegenstände
Die vereinbarten und vertraglich festgelegten Nutzungszeiten sind einzuhalten. Pro weiteren nicht vereinbarten und nicht vertraglich festgelegten Nutzungstag, werden
bei Ausleihung des Geschirrmobils € 100,00 zzgl. der gesetzlichen MwSt. fällig, beim kompletten Geschirrverleih und/oder anderen Mietobjekten ein kompletter Tages-
mietsatz bzw. ein Mieteinheitspreis berechnet. Beides wird bei vorheriger Kautionszahlung mit der Kaution verrechnet oder der Betrag wird per Rechnung eingefordert.

Benutzung Geschirrmobil: Der Benutzer verpflichtet sich das Geschirrmobil in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zurückzugeben, sofern nicht anders ver-
traglich vereinbart. Bei nachträglichen nicht vorher vertraglich vereinbarten Aufräum-, und/oder Sortierarbeiten, kann ein Teil, oder je nach Arbeitsaufwand, die gesamte
Kaution einbehalten werden. Jede angefangene Arbeitsstunde am Geschirrmobil wird mit € 30,00 zzgl. der gesetzlichen MwSt. berechnet. Für die Geschirrspülmaschine
auf dem Geschirrmobil darf nur das darauf befindliche- und zugelassene Spülmittel, sowie der dazugehörige Klarspüler verwendet werden. Jede Veränderung und
Manipulation an den elektrischen- sowie an den wasser- und Abwasserführenden Anlagen ist untersagt. Entstandene Schäden werden durch den Mieter getragen.
Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass das Abwasser der Kanalisation zugeführt wird. Die Betriebsanleitungen des Geschirrmobils sind unbedingt zu beachten. Die
Verwendung von Stromaggregaten beim Betrieb des Geschirrmobils, ist wegen auftretender Stromschwankungen unzulässig. Eine Einweisung in die Handhabung der
Mietartikel erfolgt bei der Übergabe durch den Vermieter. Bei Frost sind die besonderen Anweisungen des Vermieters zu beachten, da andernfalls alle entstandenen
Frostschäden zu Lasten des Mieters gehen. Beide Mietparteien verpflichten sich, dass die ausgehängte Hygienevorschrift des EventVerleih-MK im Zusammenhang mit
dem Geschirrmobilverleih, eingehalten und auch durchgeführt wird. N icht durchgeführte Hygienesäuberung durch den Mieter wird mit € 30,00 zzgl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer berechnet.

Benutzung anderer Mietgegenstände: Der Benutzer verpflichtet sich alle Mietobjekte in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zurückzugeben, sofern nicht
anders vertraglich vereinbart. Bei nachträglichen nicht vorher vertraglich vereinbarten Aufräum-, und/oder Sortierarbeiten, kann ein Teil, oder je nach Arbeitsaufwand,
die gesamte Kaution einbehalten werden. Entstandene Schäden werden durch den Mieter getragen. Eine Einweisung in die Handhabung der Mietartikel erfolgt bei der
Übergabe durch den Vermieter.
Nicht ordentlich gesäuberte Mietgegenstände, auch die vom Geschirrmobil, werden auf Kosten des Mieters nachgesäubert. Dafür gelten die aktuellen Spülservicepreise,
sowie für nicht aufgeführte Mietobjekte 50% des Tagesmietpreises bzw. Mieteinheitspreises. Es wird darauf hingewiesen, das bei vereinbarter sauberer Rückgabe,
Besteckteile von Hand gespült werden müssen und anschließend unbedingt nachgetrocknet werden müssen, es entstehen ansonsten Wasserflecken – Wasserränder
und Fettspuren gelten als nichtgesäubert. Die Rückgabe von nicht trockenen Mietobjekten gilt wie nicht gesäubert und wird entsprechend der aktuellen Spülpreise nach-
berechnet.

§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung wird Lüdenscheid vereinbart. Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus unseren Geschäftsbedingungen mit
Kunden, die Vollkaufleute sind, einschließlich für Wechsel- und Scheckforderungen ist Lüdenscheid ausschließlicher Gerichtsstand. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschriften.

Diese Vertragsordnung tritt am 1. August 2012
EventVerleih-MK aus Lüdenscheid - Inh. Kay-Jörg Kawi


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